KOSTEN

Kosten

Die Abrechnung der therapeutischen Anwendungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es besteht jedoch kein vertragliches Abkommen zwischen Heilpraktiker und gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Die Rechnung für die Heilbehandlung wird daher direkt gegenüber dem Patienten gestellt und ist von diesem selbst zu begleichen.

Allerdings haben privat krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, die Rechnung anschließend mit einem Erstattungsantrag bei der Versicherung einzureichen. Beamte können zudem einen Antrag auf Beihilfe stellen. Ob bzw. in welcher Höhe die Versicherung oder Beihilfe sich an den Kosten beteiligt, ist je nach den bestehenden Versicherungstarifen unterschiedlich und sollte vorab vom Patienten mit der Versicherung geklärt werden.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten in der Regel für die Behandlung des Heilpraktikers keine Erstattung von der Krankenkasse. Teilweise werden bei bestimmten Beschwerdebildern die Kosten für bestimmte Therapien ersetzt. Für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für weitere Leistungen abzuschließen, bei denen dann unter Umständen für bestimmte Leistungen die Kosten übernommen werden.

Für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die private oder gesetzliche Krankenversicherung kann seitens des Heilpraktikers keine Garantie übernommen werden. Die Höhe der Erstattung durch die Krankenversicherung hat keinen Einfluß auf die anfallenden Gebühren; die Behandlungskosten bleiben daher gegenüber dem Patienten auch dann bestehen, wenn die Versicherung sich an den Kosten nicht bzw. nicht vollständig beteiligt.

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